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Liebe Leserin, lieber Leser,
ursprünglich war die EU-Taxonomie als Handreichung für private Investor:innen gedacht: Welche Investitionen sind kompatibel mit den EU-Klima- und Naturschutzzielen? Dass Erdgas als nachhaltiger Energieträger eingestuft werden soll, war nicht vorgesehen. Es kam anders, die neue Taxonomie ist zu einem der großen politischen Streitthemen dieser Tage geworden. Timo Landenberger blickt in seiner Analyse zurück auf die Entstehung des Regelwerks, beleuchtet, wo die Grenzwerte herkommen und fängt Stimmen aus Politik und Wirtschaft ein.
Die Definition digitaler Rechte und Grundsätze im „Digitalen Kompass“, eine Strategie für Weltraumverkehrsmanagement, ein Gesetzesvorschlag zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und vieles mehr: Für das 1. Quartal dieses Jahres stehen einige neue digitalpolitische Vorschläge im Kalender der EU-Kommission. Was genau die Behörde plant und welche offenen Fragen es gibt, weiß Jasmin Kohl.
Analyse
Taxonomie: Der Streit ums Erdgas
Innerhalb weniger Monate wurde die Taxonomie aus dem Schattendasein ins politische Rampenlicht gezerrt und so hitzig diskutiert wie zurzeit kaum ein anderes EU-Thema. Dabei sollte die EU-Taxonomie ursprünglich lediglich eine Handreichung für private Investoren sein und auflisten, welche Finanztransaktionen als nachhaltig einzustufen sind und welche nicht. Erdgas gehörte nicht dazu.
Zur Ausarbeitung der Kriterien setzte die EU-Kommission ein Expertengremium ein, welches für Kraftwerke ursprünglich den Grenzwert von 100 g CO2-Equivalent pro kWh erzeugtem Strom vorgesehen hatte. Einzuhalten ist das nur mit grünem oder blauem Wasserstoff bei effizienter Abspaltung und Speicherung des anfallenden Kohlendioxids (Carbon Capture and Storage, CCS), keinesfalls mit reinem Erdgas.
Infolge der politischen Debatte sieht der aktuelle Entwurf der Taxonomie nun aber vor, auch höhere Emissionen zu ermöglichen, sofern eine Reihe von Kriterien erfüllt sind. Demnach können Anlagen, deren Baugenehmigung vor dem 31. Dezember 2030 erteilt wurde, bis zu 270 g/kWh ausstoßen. Der Wert entstammt ebenfalls einer Empfehlung der Taxonomie-Expertengruppe der Kommission, allerdings ursprünglich nur für ressourcenschonendere Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Doch auch dieser kann beim Verbrennen von reinem Erdgas zur Stromerzeugung nach aktuellem Stand der Technik kaum eingehalten werden.
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