- Kommission stellt Rechtsakte zu synthetischen Kraftstoffen vor
- Macron setzt auf Kontinuität statt Erneuerung
- Russland stoppt Gaslieferung an Finnland
- Kritik an LNG-Lieferungen aus Katar
- Pekings Europa-Experte reist nach Brüssel
- Österreich: Van der Bellen tritt erneut an
- EU-Kommission übt Kritik an deutschem Agrar-Plan
- Presseschau
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das Medienecho war gewaltig, als die Kommission vergangenen Mittwoch ihr REPowerEU-Paket vorstellte. Ohne viel Aufhebens begannen dagegen am Freitag die Konsultationen für mehrere wichtige Rechtsakte. Da geht es einmal um die Finanzierung des 300-Milliarden-Vorhabens inklusive der umstrittenen Versteigerung von CO2-Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve.
Nach monatelanger Verzögerung veröffentlichte die Kommission außerdem die beiden delegierten Rechtsakte zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Es geht um nicht weniger als die Fragen, was genau grüner Wasserstoff ist und welche Klimakriterien für synthetische Kraftstoffe gelten sollen. Welche Bedeutung die Rechtsakte für Regionen mit vielen erneuerbaren Energien haben und welche Rolle die CO2-Speicherung dabei spielt, analysiert Manuel Berkel.
In Frankreich hat Emmanuel Macron die Mitglieder seiner neuen Regierung ernannt. Nach seiner Wiederwahl hatte der Präsident noch einen Neuanfang angekündigt. Doch das Kabinett bietet weniger neue Namen als von vielen erwartet. Macron setzt vor der Parlamentswahl offenbar auf Kontinuität, wie Tanja Kuchenbecker beschreibt. Dafür finden sich mehrere Minister und Ministerinnen mit gutem Draht nach Deutschland.
Heute und morgen kommen die EU-Finanzminister in Brüssel zusammen. Eine Debatte, aber wohl kaum einen Aufstand dürfte es geben zur heute zu erwartenden Empfehlung der Kommission, die Ausnahmeklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis Ende 2023 zu verlängern. Ebenfalls auf der Agenda: Die Wirtschaftshilfen für die Ukraine. Die G7-Staaten haben am Freitag bereits Milliardensummen zugesagt. Bewegung geben könnte es auch bei der Mindeststeuer für multinationale Unternehmen – im Vorfeld gab es Hinweise, dass Polen seine Blockadehaltung aufgeben könnte.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.
Till Hoppe

Analyse
Synthetische Kraftstoffe: Regeln für die Produktion
Manuel Berkel
Von überragender Bedeutung sind die beiden delegierten Rechtsakte nicht nur für die Verkehrsbranche, sondern auch für die Energiewirtschaft und den Maschinen- und Anlagenbau. Schließlich geht es bei ihnen um einige der wichtigsten Produkte für die Wasserstoffwirtschaft: flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe aus der Abfallbehandlung und aus Industrieprozessen.
Mit dem ersten Rechtsakt legt die Kommission fest, welche Kriterien für den erneuerbaren Strom gelten, mit dem erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RNFBOs) produziert werden. So soll verhindert werden, dass durch die Wasserstoff-Elektrolyse die fossile Stromproduktion angekurbelt wird und zusätzliche Treibhausgas-Emissionen entstehen.
Mit dem zweiten Rechtsakt will man im Berlaymont zum einen die Methodologie regeln, nach der die CO2-Ersparnis für beide Kraftstofftypen berechnet wird. Dazu gibt es einen ausführlichen Anhang. Zum anderen wird für wiederverwertete Kraftstoffe überhaupt erst der Mindestwert für die CO2-Minderung festgesetzt.
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