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von der polnischen Regierung „gründlich vorbereitet“ sei das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, sagte Europaparlaments-Vizepräsidentin Katarina Barley (SPD). Mit ihrem Beschluss greifen die Richter ganz konkret den EuGH an. Falk Steiner fasst die Hintergründe des Urteils und erste Reaktionen von EU-Seite zusammen.
Für das Finanzwesen wird es Zeit, sich in der Klimafrage zu bewegen. Das findet etwa EZB-Chefin Christine Lagarde, die durch den Klimawandel die Preisstabilität bedroht sieht. Das Problembewusstsein ist da – auch bei Lagardes chinesischem Kollegen Yi Gang von der People’s Bank of China (PBoC). Was die Europäische und die chinesische Zentralbank konkret gegen die Erwärmung tun wollen und wie Experten die Pläne bewerten, analysiert Nico Beckert.
Sarah Schaefer

Analyse
Polen vs. EU: Politisch provoziertes Urteil sorgt für Konflikt
Falk Steiner
Das Europarecht sei als nachrangig gegenüber dem polnischen Verfassungsrecht einzustufen, so die Richter des Trybunał Konstytucyjny, des Verfassungsgerichts, so wie alle völkerrechtlichen Verträge. Die Richter haben in ihrer mit breiter Mehrheit getroffenen Entscheidung Teile des Vertrags über die EU (EUV) für unvereinbar mit der Verfassung Polens erklärt – zumindest so, wie sie derzeit ausgelegt würden.
Die polnischen Verfassungsgerichts-Sitzinhaber greifen mit ihrem Beschluss ganz konkret den EuGH an: Unvereinbar seien jene Regelungen des EUV, soweit – so das Trybunał Konstytucyjny – „eine ’neue Phase‘ erreicht“ werde, bei der die EU im Zuge der immer engeren Union über von der Republik Polen übertragene Zuständigkeiten hinausgehend handele, wo der Vorrang der polnischen Verfassung nicht gewährleistet werde und Polen nicht als souveräner und demokratischer Staat funktioniere.
EU-Recht könnte in Polen nicht mehr durchgesetzt werden
Die polnischen Richter sprechen unter anderem der Verpflichtung im EUV zur Schaffung von Rechtsbehelfen zum EuGH im polnischen Recht die Verfassungsmäßigkeit ab. Und damit der Möglichkeit, EU-Recht aus Polen heraus in Luxemburg durchsetzen zu können – in diesem Beschluss konkret dann, wenn es um Beschlüsse des polnischen Parlaments, des Sejm, oder Beschlüsse polnischer Gerichte und der Modalitäten der Richterernennung in Polen geht.
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