- Taxonomie: Hat eine Rechtsklage Chancen?
- TTDSG-Gutachten: Einwilligungsverwaltung möglich – mit vielen Hürden
- Hoffnung auf klimaneutrale Energie aus Kernfusion
- Habeck stellt Übernahme von Transformationskosten in Aussicht
- Berichtsentwurf zum Social Climate Fund: Weniger Klima, mehr Soziales
- GAP: Lemke für Ausstieg aus Flächenförderung
- Agora: Klimaclubs nur als Ergänzung
- Studie empfiehlt, Klimapartnerschaften mit Afrika voranzutreiben
- Scholz: Nord Stream 2 könnte Teil der Sanktionen sein
- Roberta Metsola: Abtreibungsgegnerin vom liberalen Flügel
Roberta Metsola ist die neue Präsidentin des Europäischen Parlaments. Die Kandidatin der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei ist gestern mit deutlicher Mehrheit in das Spitzenamt gewählt worden. Die Malteserin präsentierte sich in Wahlkampfclips unter anderem als Vorkämpferin für LGBT-Rechte, gleichgeschlechtliche Ehe und Toleranz für unterschiedliche Lebensmodelle in der EU, gilt aber zugleich als Abtreibungsgegnerin. Der Frage, wie das zusammenpasst, geht Stephan Israel im Portrait nach.
Der ergänzende Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung sorgt weiter für mächtig Wirbel. Obwohl Deutschland gegen Atomkraft ist, kann die neue Bundesregierung den Akt nicht ablehnen, denn sie ist auf die Förderung von Gas angewiesen. Die Kommission muss sich dennoch auf Ärger einstellen. Sobald sie ihren delegierten Rechtsakt, nach dem die Atomkraft als nachhaltig gilt, formell annimmt, wollen Österreich und Luxemburg klagen. Ob eine solche Klage Aussichten auf Erfolg hätte, analysiert Charlotte Wirth.
Die meisten von uns haben sich schon einmal über die nervigen Cookie-Banner geärgert. Der deutsche Gesetzgeber hat im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) mit dem Paragrafen 26 eine Norm vorgesehen, die diese ablösen oder zumindest sehr viel seltener machen soll. Ein Forschungsgutachten im Auftrag der Bundesregierung sollte die Grundlage für detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung dieses Paragrafen bereiten. Zu welchem Ergebnis die Autoren kommen und was das für das TTDSG bedeutet, analysiert Torsten Kleinz.
Seit mehr als 60 Jahren forschen Menschen an der Kernfusion. Sie verspricht Energie im Überfluss, ohne fossile Energieträger, ohne Klimaschäden, ohne langlebigen Atommüll. Europäische Wissenschaftler:innen sind führend in der Fusions-Forschung. Noch. Denn China investiert große Summen in die Erforschung der neuen Technologie und holt nach Meinung der Experten stark auf, wie Nico Beckert berichtet.
Eugenie Ankowitsch

Analyse
Taxonomie: Hat eine Rechtsklage Chancen?
Charlotte Wirth
Ende des Monats will die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie formell annehmen. Der Vorstoß der Kommission ist umstritten. Demnach sollen Investitionen in Gas und Atomkraft zukünftig in der EU als nachhaltig gelten, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Damit kommt Präsidentin Ursula von der Leyen insbesondere der französischen Ratspräsidentschaft entgegen, die sich Finanzspritzen für die Kernkraft verspricht. Deutschland hingegen gerät durch die Bündelung der beiden Energiequellen in einem Akt in die Bredouille. Obwohl Deutschland gegen Atomkraft ist, kann die neue Bundesregierung den Akt nicht ablehnen. Denn sie ist auf die Förderung von Gas angewiesen.
Anders sehen das insbesondere Luxemburg und Österreich. Die beiden Staaten haben bereits klargestellt: Kommt der delegierte Rechtsakt, werden sie vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) gegen die Einstufung der Atomkraft als nachhaltig klagen. „Diese Taxonomie ist ein No-Go“, sagte etwa Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg im Gespräch mit Europe.Table. Sie sprach von einer „plumpen Vorgehensweise“ der Europäischen Kommission.
Doch wie könnte eine solche Klage aussehen? Einen guten Eindruck liefert ein Rechtsgutachten, das die österreichische Regierung bereits vor einigen Monaten in Auftrag gegeben hat. Die konsultierten Anwält:innen sehen darin gute Chancen für eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH. Eine solche Klage basiert auf dem Artikel 263 AEUV. Er erlaubt es Mitgliedsstaaten, Klage wegen „Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs“ zu erheben.
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