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- Kompetenzgerangel in der Klimaaußenpolitik?
Liebe Leserin, lieber Leser,
immer wieder gab es Verzögerungen, doch am 23. Februar soll die Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung endlich kommen. Voraus gingen zwei negative Einschätzungen eines kommissionsinternen Gremiums, des Regulatory Scrutiny Board. Einige inhaltliche Punkte des Gesetzesvorschlags sind schon bekannt – so zeigt sich etwa, dass die Verordnung deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen wird. Charlotte Wirth gibt einen Überblick.
Ein europäischer Gesundheitsdatenraum, der einen sicheren und transparenten Austausch von Daten im Gesundheitssektor ermöglicht – bis 2025 soll der European Health Data Space entstehen. Die französische Ratspräsidentschaft hat sich vorab Gedanken um die ethische Dimension der Digitalisierung des Gesundheitswesens gemacht und nun 16 Leitprinzipien vorgelegt. Eugenie Ankowitsch fasst die Grundsätze zusammen und zeigt anhand von Studien, wie aktuell die Debatte um ethische Fragen der Digitalisierung ist.
Als „Traumbesetzung“ bezeichnete Außenministerin Annalena Baerbock Jennifer Morgan. Die Noch-Greenpeace-Chefin wird Baerbocks Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik. Morgan wird damit künftig die Klimakonferenzen vorbereiten, ihre Aufgaben dürften aber weit darüber hinaus gehen. Dabei wird sie allerdings eine ganze Reihe von Kolleg:innen haben, die ebenfalls mit Klimathemen auf internationaler Ebene betraut sind. Angesichts der Dringlichkeit der Aufgabe bleibe nur zu hoffen, dass sich die Ministerien nicht im Kompetenzgerangel verheddern, schreibt Lukas Scheid im Apéropa.
Analyse
Was vom EU-Lieferkettengesetz zu erwarten ist
Am 23. Februar soll sie endlich kommen, die Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung – fast drei Jahre, nachdem Justizkommissar Didier Reynders ein Gesetz angekündigt hatte. Immer wieder kam es zu Verzögerungen. Letztlich scheiterte die Kommission auch an zwei negativen Einschätzungen des Regulatory Scrutiny Board (RSB), einem kommissionsinternen Gremium, welches die Qualität der Folgenabschätzungen von Gesetzesvorschlägen prüfen soll.
Dieses Mal kann das RSB der Kommission nicht mehr zum Verhängnis werden: Die Prozeduren des RSB sehen vor, dass nach zwei negativen Einschätzungen des Gremiums der zuständige Vizepräsident, Maroš Šefčovič, die Gesetze durchwinken kann. Das hat er in diesem Fall getan.
Ob und inwiefern die federführenden Kommissare Thierry Breton und Reynders die Einschätzung des RSB berücksichtigt haben, ist unklar: Die Kommission hält die Berichte des Gremiums so lange unter Verschluss, bis das Kollegium das entsprechende Gesetzesprojekt annimmt. Trotz einer Anfrage des Handelsausschusses des EU-Parlamentes wollte die Kommission die RSB-Stellungnahme nicht herausgeben.
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