- DSA: Mutige EP-Änderungen erweitern das Eins-für-Alles-Gesetz
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Liebe Leserin, lieber Leser,
gestern hat das Europaparlament seine Verhandlungsgrundlage zum Digital Services Act mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist erneut eine Reihe an Spezialregelungen neben das Grundgerüst des DSA getreten. Manche Änderungen seien mutig, schreibt Falk Steiner in seiner Analyse. Er bittet Verbraucherschützer und Branchenvertreterinnen um Einschätzung und gibt einen Ausblick auf Punkte, die noch zu klären sein werden – etwa die Frage, wie sich der DSA zu nationalem Recht verhalten wird.
Italien steht eine Wahl bevor, der nicht wenige mit Sorge entgegenblicken: Sollte Mario Draghi für das Amt des Präsidenten kandidieren, müsste er seinen Posten als Ministerpräsident räumen – und das inmitten der Umsetzung eines großen, EU-finanzierten Reformprogramms. Die ohnehin fragile Regierungskoalition droht zu zerbrechen, ein würdiger Nachfolger ist nicht in Sicht. Isabel Cuesta berichtet über die angespannte Stimmung vor der Wahl, die am Montag beginnt.
Analyse
DSA: EP-Änderungen erweitern das Eins-für-Alles-Gesetz
Die Grundidee des Digital Services Act ist einfach: Der Digital Services Act soll europaweit einheitliche Rechte und Pflichten zwischen Nutzern und unterschiedlichen Formen von Anbietern im Netz schaffen. Und Anbietern dabei stärkere Lasten zumuten. Das Europaparlament stimmte am Donnerstagnachmittag mit 530 zu 78 Stimmen bei 80 Enthaltungen für die nach letzten Änderungsanträgen vorliegende Version. „Dieses Abstimmungsergebnis gibt dem Parlament Rückendeckung, seine Position gegenüber dem Rat zu verteidigen“, erwartet Andreas Schwab (CDU/EVP).
Ein wesentlicher Aspekt des DSA ist die Regulierung der Pflichten von Social-Media-Betreibern. „Künftig wird es europaweite Regeln zur Meldung und Löschung von illegalen Inhalten online geben, aber auch neue Rechte für Nutzer:innen bei unfairem Verhalten der Plattformen„, beschreibt Tiemo Wölken (SPD/S&D) die Regelung, so wie sie die MdEPs beschlossen haben.
Alexandra Geese (Grüne/EFA) sieht darin eine gelungene Mischung. „Plattformen werden für ihr eigenes Verhalten haftbar, nicht für die Meinungsäußerungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer“, sagte Geese. Systemische Risiken zu bekämpfen und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen sei die Gratwanderung, die man hier schaffe.
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