- Kein Kinderspiel: DSA auf der Zielgeraden
- EU-Monitoring
- Nachhaltige Investitionen: Problemfall Rüstungsindustrie
- Green Bonds: Rat legt Standpunkt fest
- Irland: Neue Maßnahmen gegen hohe Energiepreise
- Studie: Ziele der Regierung für E-Automarkt in weiter Ferne
- Schutz für Whistleblower: Ampel-Koalition setzt EU-Richtlinie um
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- Oliver Süme führt Unternehmen durch den Regulierungsdschungel
am kommenden Donnerstag soll der Digital Services Act (DSA), nach dem Digital Markets Act (DMA) das zweite Großvorhaben unter französischer Ratspräsidentschaft, final im Trilog beraten werden. Vor allem zwei Themen beschäftigen die Verhandler noch – mit ungewissem Ausgang. Falk Steiner analysiert die beiden Stolpersteine.
Nach dem Streit um die Klima-Taxonomie bahnt sich nun ein Konflikt um die „soziale“ Taxonomie an. Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission die Herstellung von Waffen als eine sozial nachhaltige Investition einstufen kann. Ella Joyner ist der Frage nachgegangen, was eine Einstufung als sozial schädlich konkret bedeuten würde.
Gestern haben die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten die Positionierung des Rates zur Schaffung grüner Staatsanleihen gebilligt. Mit sogenannten Green Bonds kann die EU nachhaltige Investitionen finanzieren.
Was derzeit für grundlegende regulatorische Weichen in der digitalen Welt gestellt werden, findet Oliver Süme „einfach Wahnsinn“. Süme beschäftigt sich als Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Internetwirtschaft ECO schon seit 1998 mit Rechtsfragen rund um das Internet, wie Sie im Portrait lesen können.
Lisa-Martina Klein

Analyse
Kein Kinderspiel: DSA auf der Zielgeraden
Falk Steiner
Wesentliche Knackpunkte vor dem EU-Trilog sind vor allem zwei noch nicht abschließend geklärte Themenkomplexe: Zum einen das Thema der Dark Patterns, bei denen die französische Ratspräsidentschaft im Zuge der Verhandlungen zum Digital Markets Act eine Lösung im Digital Services Act fest zugesagt hat. Und zum anderen der vom Parlament ausdrücklich gewünschte bessere Schutz von Minderjährigen vor verhaltensbasierter Werbung – dem sogenannten Tracking.
Beiden Sachverhalten liegt dabei das gleiche Problem zu eigen: Eigentlich gibt es bereits Regelwerke, die das Verhalten der Anbieter sanktionieren müssten. So ist die Datenverarbeitung Minderjähriger per Artikel 8 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Artikel 6 bereits im Regelfall verboten, solange die Erziehungsberechtigten keine Einwilligung erteilen. Und auch die Dark Patterns genannte Methode, Nutzern über visuelles Nudging eine den Anbieterinteressen entsprechende Zustimmung abzuluchsen, ist als wahrscheinlich irreführende Praxis bereits Gegenstand der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der DSGVO.
Allerdings gibt es in beiden Bereichen ein massives Vollzugsdefizit: Bei den Dark Patterns ist das bisherige System der Unterlassungsaufforderung und des anschließenden Gerichtsweges zu langsam, um Anbieter zeitnah die Verwendung untersagen zu lassen. Hinzu kommt, dass leichte Änderungen der angegriffenen Variante dazu führen können, dass ein weiteres, neues, ebenfalls oft langwieriges Verfahren nötig wird.
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