- Verhandlungen zum DMA auf der Zielgeraden
- Luxemburgs Umweltministerin Dieschbourg: „Die EU muss als Verteidiger von Paris auftreten“
- Von der Leyen: Aufnahme von Atomkraft in Taxonomie
- Grüne fordern Energie-Ausgleich für Ärmere
- FDP-Finanzexperte pocht auf Stabilitätspakt
- Saudi-Arabien will bis 2060 klimaneutral sein
- Michael Bloss: Klimapolitik als Spagat
Liebe Leserin, lieber Leser,
diese Ankündigung dürfte für anhaltende Diskussionen sorgen: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich nach dem EU-Gipfel dafür ausgesprochen, die Atomkraft in die Taxonomie aufzunehmen. Von der Leyen sprach vom „Energiemix der Zukunft“ und nannte in diesem Zusammenhang auch die Kernenergie. Emmanuel Macron wird’s freuen, die künftige deutsche Bundesregierung dürfte weniger begeistert sein.
Die Verhandlungen zum Digital Markets Act schreiten voran – im Rat etwas schneller als im Europaparlament. In einigen Bereichen gehen die Meinungen noch deutlich auseinander, etwa bei der personalisierten Werbung. Till Hoppe fasst die strittigen Punkte zusammen, nennt mögliche Kompromisse und fragt nach, wie realistisch die geplanten Abstimmungstermine sind.
Auf der Pariser Klimakonferenz war sie maßgeblich an der Aushandlung des Klimaabkommens beteiligt, was ihr unter anderem den Beinamen „Europas Stimme“ einbrachte: Im Interview mit Charlotte Wirth spricht Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg über die Rolle der EU bei der anstehenden COP26. Sie sagt: „Ich mache mir große Hoffnungen.“
Analyse
DMA: Verhandlungen in Rat und Parlament auf der Zielgeraden
Im Rat soll es jetzt schnell gehen: Am 10. November bereits sollen die EU-Botschafter die Position des Rates zum Digital Marktes Act (DMA) verabschieden. Der jüngste Kompromissvorschlag der slowenischen Ratspräsidentschaft sei von den Mitgliedsstaaten „sehr wohlwollend“ aufgenommen worden, heißt es in Verhandlungskreisen. Daher könne man nun die allgemeine Ausrichtung anstreben.
Der DMA soll, in Verbindung mit dem verwandten Digital Services Act, neue Spielregeln für die großen Digitalunternehmen festlegen. Im Rat waren zuletzt noch zwei wesentliche Punkte offen gewesen: die Aufgabenteilung zwischen EU-Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Umsetzung des DMA (Europe.Table berichtete); und das Verhältnis von pauschalen Verhaltensvorschriften für die Konzerne zu Einzelfallprüfungen.
Der Kompromiss sieht jetzt vor, dass nationale Behörden wie das Bundeskartellamt eigene Untersuchungen anstrengen können, die Kommission aber ab einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt. Das soll eine einheitliche Auslegung der Regeln innerhalb der EU gewährleisten. Die französische Forderung, mehr Raum für individuelle Fallprüfungen im DMA vorzusehen, fand wenig Zustimmung im Rat.
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