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- CO2-Flottengrenzwerte für Pkw: Berichterstatter legt Kompromiss vor
- Grünere Digitalisierung: Grüne schreiben Brief an Kommission
- Scholz lehnt vor EU-Gipfel Stopp russischer Energielieferungen ab
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- Weltweite Kapazität von Batterien könnte sich bis 2030 verfünffachen
- EU bewilligt 209 Millionen Euro Beihilfe für Batteriewerk in Ungarn
- Lagarde warnt Kryptofirmen vor Beihilfe zur Umgehung der Sanktionen
- 400.000 Euro Staatshilfen für europäische Firmen
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- Presseschau
- Standpunkt zu „Dark Patterns“: So muss der DSA-Entwurf zu Plattformdesign verbessert werden
Gipfel beschäftigen Brüssel und die Hauptstädte. Ein EU-Gipfel Donnerstag und Freitag, ein außerordentlicher NATO-Gipfel am Donnerstag, beides in Anwesenheit von US-Präsident Joe Biden und teilweise mit Zuschaltung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.
Am Morgen bringt Bundeskanzler Scholz im Bundestag den Kanzleramtsetat in der Haushaltsdebatte ein. In dieser Generaldebatte sind auch einige Ankündigungen für den Gipfel zu erwarten. Am Nachmittag werden EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel im Europaparlament erwartet.
Kursierende Entwürfe der Rats-Schlussfolgerungen zeigen auf, wie die EU-Mitgliedstaaten künftig die Prioritäten setzen wollen. Während der Ukraine Unterstützung zugesichert und ein Wiederaufbaufonds für das Land beschlossen werden soll sowie die Bemühungen um eine europäische Verteidigungsbehörde weiter verstärkt werden sollen, ist das Kapitel zur Energie noch nicht zu Ende abgestimmt.
Sobald wie möglich, heißt es im Entwurf, wolle man sich von russischem Gas, Kohl und Öl unabhängig machen, Uran wird hingegen nicht erwähnt. Ungebührliche Profite der Krise abzuschöpfen, sei eine „nützliche Quelle zur Finanzierung“. Energiepolitisch vielleicht am wichtigsten: Geplant ist, dass die EU gemeinsam Energie einkauft – Gas, Flüssigerdgas und Wasserstoff. Damit soll verhindert werden, dass die EU-Mitgliedstaaten am nun verkleinerten Weltmarkt die Preise wechselseitig in die Höhe treiben. Wie diese europäische Einkaufsgemeinschaft genau aussehen soll, erklärt das Dokument dabei nicht. Ein entsprechendes Instrument für gemeinsamen strategischen Gaseinkauf hatte die Kommission im Dezember vorgeschlagen (wir berichteten).
Doch auch jenseits der Gipfel herrscht keine Langeweile:
So hat das European Data Protection Board Richtlinien für Dark Patterns in Social Media-Plattformen veröffentlicht. Mithilfe der Richtlinien sollen Behörden europaweit nun einheitlich gegen Dark Patterns vorgehen können, also gegen die unlauteren Taktiken mancher Webseitenbetreiber, womit diese an die Daten der User:innen kommen. Zugleich geben die Richtlinien vor, wie Beanstandungen vermieden werden können. Torsten Kleinz hat die Richtlinie analysiert.
Abseits von den veröffentlichten Richtlinien arbeitet man in Brüssel derzeit am Digital Services Act (DSA), mit dem Ziel, neue, verpflichtende Regeln für Onlineplattformen zu schaffen. Julian Jaursch, Projektleiter bei der Stiftung Neue Verantwortung, plädiert im Standpunkt dafür, dass der DSA einen eigenständigen Artikel zu Plattformdesign mit klaren Definitionen und Transparenzvorschriften enthält, der für alle Onlineplattformen gilt und irreführendes Design verhindert, eben die oben erwähnten Dark Patterns.
In Grünheide eröffnete gestern ein gut gelaunter, tanzender Elon Musk mit Bundeskanzler Olaf Scholz das Tesla-Werk, aus dem nun jährlich 500.000 Elektroautos, Model Y, rollen sollen. Mehr dazu lesen Sie in den News.
Am kommenden Donnerstag will Parlamentsberichterstatter für die Revision der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Kleintransporter, Jan Huitema (Renew), seinen Kompromisstext für eine Einigung im ENVI-Ausschuss den Schattenberichterstattern vorlegen. In dem Kompromiss hält er unter anderem am Verbrenner-Aus fest. Was sonst noch drin steht, lesen Sie in den News.
Falk Steiner

Analyse
Blaue Briefe für Dark Patterns?
Die Datenschützer berufen sich dabei auf verschiedene Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Artikel 5 verlangt, dass personenbezogene Daten „auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden“. Artikel 4 schreibt vor, dass eine Einwilligung nur „in informierter Weise und unmissverständlich“ abgegeben werden kann. Artikel 12 legt fest, dass die Information der Bürger über die Datenverarbeitung in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ informiert werden müssen.
Aus diesen und einigen anderen Vorschriften haben die Datenschützer eine Reihe von verbreiteten Strategien identifiziert, die aus ihrer Sicht nicht mit der DSGVO zu vereinbaren sind. Das reicht vom „Overloading“, bei dem die Nutzer mit Informationen und Auswahlmöglichkeiten überhäuft werden, über das „Stirring“, bei denen Nutzer emotional angesprochen werden bis zum „Hindering“, bei dem Nutzer oft mit plumpen Tricks wie fehlenden Links abgehalten werden, eine Entscheidung zu treffen, die nicht im Sinne des Anbieters ist.
Die Richtlinien sollen nicht nur als Orientierungshilfe für Behörden dienen, damit sie europaweit einheitlich gegen solche ungewollten Praktiken vorgehen können. Die Autoren haben sich auch Mühe gegeben, das Problem verständlich für die regulierten Firmen zu schildern. Sie erklären auf 64 Seiten haarklein, welche Dark Patterns beispielsweise bei der Kontoeröffnung auf Social Media-Plattformen auftauchen, um die Nutzer dazu zu bringen, mehr Daten von sich freizugeben. Gleichzeitig geben Sie Ratschläge, wie man Beanstandungen vermeiden kann. Zum Beispiel raten die Datenschützer davon ab, Cookie-Banner auf die leichte Schulter zu nehmen und die Nutzer hier lediglich mit einem Backrezept für Kekse zu konfrontieren.
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