- Nord Stream 2: Neue Auflagen für Zertifizierung
- EU-Sorgfaltspflichten-Gesetz: Termin wackelt
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Liebe Leserin, lieber Leser,
die Ampel-Parteien sehen sich im Plan: Kommende Woche wollen SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vorlegen. Mittwoch, Freitag und der kommende Montag sind als Verhandlungstage für die Spitzenvertreter in der Kopfgruppe angesetzt, womöglich kommen weitere hinzu.
Zu klären gibt es noch einiges, auch mit Blick auf EU-Themen: Noch offen sei etwa, ob alle drei Parteien die Formulierung mittragen, dass Atomkraft in der Taxonomie nicht als nachhaltig gelten solle, meldete die Nachrichtenagentur Reuters am Abend unter Berufung auf ein Papier aus der AG Finanzen.
In Verzug gerät hingegen die Ostseepipeline Nord Stream 2. Die Bundesnetzagentur hat die Zertifizierung des umstrittenen Projekts ausgesetzt – zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden. Das aber braucht Zeit, Experten halten schon eine Zertifizierung bis Ende 2022 für „sportlich“, wie Timo Landenberger berichtet. Die Nachricht trieb gestern die Gaspreise erneut in die Höhe – denn Russland macht wenig Anstalten, ohne Nord Stream 2 die Lieferungen hochzufahren. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Gaspipeline scheiterte hingegen vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald.
Ebenfalls bereits in Verzug ist das EU-Sorgfaltspflichten-Gesetz. Die Folgenabschätzung für das von der Industrie gefürchtete Vorhaben liegt derzeit erneut zur Prüfung beim „Regulatory Scrutiny Board“, wie Charlotte Wirth erfahren hat. Ob der avisierte Termin Anfang Dezember gehalten werden kann, scheint fraglich.
Analyse
Nord Stream 2: Keine schnelle Zertifizierung
Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist zwar fertiggestellt. Noch in diesem Jahr wollte der russische Energiekonzern Gazprom mit den ersten Gaslieferungen nach Europa beginnen, und Kreml-Chef Vladimir Putin drängte auf eine baldige Betriebserlaubnis durch die Entscheidungsträger in Deutschland und auf EU-Ebene. Doch daraus wird nun nichts.
Die Bundesnetzagentur hat die Zertifizierung des umstrittenen Projekts auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Zunächst müsse die Betreiberfirma von Nord Stream 2 nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Bonner Behörde mit. Das könnte die Inbetriebnahme um viele weitere Monate verzögern. Die Nachricht trieb die Gaspreise am Dienstag noch einmal stark in die Höhe.
Laut EU-Gasrichtlinie, gegen die sich die Nord Stream 2 AG mehrfach juristisch zur Wehr gesetzt hatte, müssen Produktion, Transport und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Die sogenannte Entflechtung (unbundling) soll die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung sicherstellen. Eine Möglichkeit wäre der Verkauf der Pipeline an eine andere Gesellschaft.
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