Liebe Leserin, lieber Leser,
die Hauptverdächtige im Korruptionsskandal des Europaparlaments, die abgesetzte Vize-Präsidentin Eva Kaili, ist wieder auf freiem Fuß. Ein Untersuchungsrichter in Brüssel entschied gestern, dass sie die Fußfessel ablegen und ihre Wohnung wieder verlassen darf.
Ihre ehemalige Fraktion, die sozialistische S&D, hatte die Griechin nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgeschlossen. Ihr Mandat hat Kaili aber noch. Ob sie jetzt wieder ins Parlament geht und die Arbeit als fraktionslose Abgeordnete aufnimmt? Die Gelegenheit für einen ersten öffentlichen Auftritt würde sich beim Mini-Plenum Mittwoch und Donnerstag in Brüssel bieten.
Die Kommission wollte wie auch das Europaparlament Konsequenzen ziehen aus dem Skandal um Bestechung und mutmaßliche Einflussnahme von Drittländern wie Marokko und Katar auf Beschlüsse des Parlaments. Věra Jourová, die Kommissarin für Werte, arbeitet zurzeit an dem Vorschlag für ein unabhängiges Ethikgremium, zuständig mindestens für Parlament und Kommission. Wie zu hören ist, soll der Vorschlag nun doch nicht wie angekündigt am Mittwoch kommen, sondern erst am 7. Juni.
Die Verfechter von strengeren Ethikregeln im Parlament werden nicht begeistert sein. Schon jetzt halten sie Jourovás Pläne für „zahnlos“ und viel zu spät.
Sonnige Pfingsten!
Analyse
Ausländische Subventionen: Umsetzung der EU-Regeln sorgt für Ärger
In dem Anliegen waren sich im Grunde alle einig: Berlin, Paris, die EU-Kommission und die deutsche Industrie setzten sich dafür ein, eine strengere Subventionskontrolle auch für nicht-europäische Unternehmen einzuführen. Während ihres Vorsitzes im Rat der EU sorgte die französische Regierung dafür, dass die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten im vergangenen Jahr im Eiltempo verabschiedet wurde. Die neuen Regeln treten nun am 12. Juli in Kraft – doch im Vorfeld gibt es noch erheblichen Unmut.
Die Industrie befürchtet, mit Berichtspflichten überhäuft zu werden. „Die Kommission muss darauf achten, dass die Unternehmen durch die Umsetzung nicht überfordert werden“, mahnt Nadine Rossmann, Rechtsexpertin beim BDI. Der erste Entwurf der Durchführungsverordnung sei für „für multinationale Unternehmen schlicht nicht umsetzbar“. Inzwischen sende die Kommission aber Signale, dass sie deutlich nachbessern wolle.
Europäische Firmen besonders betroffen
Eine Kommissionssprecherin sagte dazu nur, man werte derzeit das Stakeholder-Feedback aus und wolle die Regeln rechtzeitig vor dem 12. Juli verabschieden. Die Brüsseler Behörde hatte im Februar ihren Entwurf für die Durchführungsverordnung vorgelegt und eine öffentliche Konsultation dazu durchgeführt. In der Verordnung und dem zugehörigen Fragebogen ist dargelegt, welche finanziellen Zuwendungen von ausländischen Regierungen die Unternehmen der Kommission gegenüber im Einzelnen offenlegen müssen, wenn sie sich um größere öffentliche Aufträge in der EU bewerben oder eine Firma übernehmen wollen.
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