Der Europäische Gerichtshof hat die umstrittene Verpflichtung von Plattformen zur automatischen Ausfilterung urheberrechtlich unzulässiger Inhalte im Rahmen der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) für grundsätzlich zulässig erklärt, den Einsatz jedoch an Bedingungen geknüpft.
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