Verstöße gegen die Sanktionspakete der EU als Reaktion auf den Krieg Russlands in der Ukraine sollen nach dem Willen der Bundesregierung wirksamer geahndet werden. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, gelten mit der am Montag in Kraft getreten Novelle der Außenwirtschaftsverordnung auch neue Bußgeldvorschriften für den Finanzsektor. Wer etwa verbotene Einlagen- oder Börsengeschäfte für russische Personen tätige, könne mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Verstöße gegen „klassische“ Sanktionsvorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote oder gegen das „Einfrieren“ finanzieller Vermögenswerte stellen den Angaben zufolge Straftaten dar und können wie bisher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. dpa
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