Die Europäische Kommission lehnt die Einführung einer Preisobergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde als dauerhaftes Instrument beim Strom ab. Berichterstatter Nicolás González Casares (S&D) hatte eine Verstetigung der bisher befristeten Maßnahme vorgeschlagen.
„Wir sehen das als problematisch an“, sagte Catharina Sikow-Magny von der GD ENER bei der Europäischen Kommission bei der Anhörung der ITRE-Kommission gestern im Parlament. Zumal es Aufgabe der Kommission sei, zu entscheiden, wann diese Maßnahme aktiviert wird. „Wir können nicht vorhersagen, wie die Zukunft aussehen wird“, erwiderte Sikow-Magny. Laut Casares würde die Preisobergrenze nur während einer Preiskrise in Kraft treten und von der Kommission bis spätestens 2026 bewertet werden, wobei die Möglichkeit besteht, dass die EU-Exekutive eine alternative Maßnahme vorschlägt.
Die EU hat im vergangenen Jahr eine befristete Obergrenze für die Einnahmen sogenannter „inframarginaler Erzeuger“ eingeführt, um den Mitgliedstaaten Geld zur Verfügung zu stellen, damit sie die Verbraucher vor steigenden Energierechnungen schützen können. Nach Ansicht des spanischen Gesetzgebers Nicolás González Casares ist eine ähnliche Maßnahme für Notsituationen erforderlich, um sicherzustellen, dass die EU-Regierungen über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, die Verbraucher vor Preisschocks zu schützen. „Wenn nur einige Mitgliedsstaaten mit ausreichenden Ressourcen die Kunden schützen können, würde dies zu schwerwiegenden Verzerrungen im Binnenmarkt führen“, heißt es in seinem Änderungsantrag.
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