Die Betreibergesellschaft der nicht in Betrieb genommenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen Erfolg errungen. Der EuGH hob am Dienstag einen Beschluss des nachgeordneten Gerichts der Europäischen Union aus dem Jahr 2020 auf, wonach die Nord Stream 2 AG nicht gegen die EU-Regeln klagen darf, die eine Trennung von Produktion und Vertrieb (Unbundling) vorsehen. Der Beschluss sei nicht zulässig gewesen.
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