Die Betreibergesellschaft der nicht in Betrieb genommenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen Erfolg errungen. Der EuGH hob am Dienstag einen Beschluss des nachgeordneten Gerichts der Europäischen Union aus dem Jahr 2020 auf, wonach die Nord Stream 2 AG nicht gegen die EU-Regeln klagen darf, die eine Trennung von Produktion und Vertrieb (Unbundling) vorsehen. Der Beschluss sei nicht zulässig gewesen.
Jetzt weiterlesen
… und 30 Tage kostenlos dieses Professional Briefing kennenlernen.
Sie sind bereits Gast am Europe.Table? Jetzt einloggen