Die Europäische Kommission lockert angesichts des Krieges in der Ukraine die Regeln für Staatshilfen. Die Mitgliedstaaten dürfen betroffenen Unternehmen gemäß dem gestern beschlossenen, bis Jahresende befristeten Krisenrahmen direkte Zuschüsse von bis zu 400.000 Euro zahlen. Auch vergünstigte staatliche Garantien und zinsvergünstigte Darlehen sind erlaubt.
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