Die französische EU-Ratspräsidentschaft schlägt in ihren neuen Kompromissvorschlägen zu den Artikeln 70 bis 85 der KI-Verordnung vor, den Mitgliedstaaten ein weiteres Jahr für die Umsetzung einzuräumen. Demnach will der Vorsitz die allgemeine Frist für die Anwendung der Verordnung von 24 auf 36 Monate nach ihrem Inkrafttreten verlängern, um den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die Frist für die Einrichtung der Benannten Stellen soll ebenfalls von drei auf zwölf Monate verlängert werden.
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