Im Streit um die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 mit der EU hat der Pipeline-Betreiber einen Zwischenerfolg erzielt (Europe.Table berichtete). Ein Berater des obersten Gerichtshofs der Europäischen Union stellte am Mittwoch ein Urteil des zweithöchsten EU-Gerichts infrage. Die im Mai 2020 gefällte Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union gegen Nord Stream 2 sei fehlerhaft gewesen und sollte nochmals verhandelt werden, erklärte Generalanwalt Michal Bobek. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt seinen Vorschlägen in der Regel, er ist aber nicht an seine Beurteilung gebunden.
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