Finanzbehörden dürfen von Onlineplattformen steuerlich relevante Daten abfragen, wenn diese die örtlichen Zuständigkeiten der Behörde betreffen. Das hat in einem gestrigen Urteil der Europäische Gerichtshof anlässlich dreier Vorlagefragen des belgischen Verfassungsgerichtshofs geurteilt.
Jetzt weiterlesen
… und 30 Tage kostenlos dieses Professional Briefing kennenlernen.
Sie sind bereits Gast am Europe.Table? Jetzt einloggen