Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch die Einhaltung der Datenschutzvorschriften prüfen. Zu dieser Einschätzung kam Generalanwalt Athanasios Rantos am Dienstag im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und der Facebook-Mutter Meta. In der Regel folgt der EuGH der Argumentation des Generalanwalts.
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