EU leitet Verfahren gegen Polen ein

Im Streit über den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 14. Juli und 7. Oktober verstießen gegen die allgemeinen Grundsätze des Vorrangs und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der Bindungswirkung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), erklärte die Brüsseler Behörde.

Jetzt weiterlesen

… und 30 Tage kostenlos dieses Professional Briefing kennenlernen.

Sie sind bereits Gast am Europe.Table? Jetzt einloggen