Bei Ausschreibungen für erneuerbare Energien will Deutschland Kooperationen mit europäischen Partnern erleichtern. Das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip soll entfallen, zudem sollen höhere Mengen an erneuerbaren Energien aus anderen Mitgliedstaaten von deutscher Förderung profitieren. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die entsprechende Regeln vorsieht.
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