Deutschland wird auf den Einsatz von KI-Anwendungen zur biometrischen Fernidentifizierung verzichten. Das bekräftigte Christian Meyer-Seitz, Leiter der Abteilung III im Bundesjustizministerium, bei der gestrigen Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag. Zwar sei der Einsatz im Rahmen der geplanten KI-Verordnung für bestimmte Zwecke, wie die Suche nach vermissten Kindern oder die Bekämpfung von Terroranschlägen, erlaubt. Der Einsatz müsse allerdings durch innerstaatliches Recht zugelassen werden.
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