Am frühen Donnerstagmorgen haben sich Parlament, Rat und Kommission der EU auf Änderungen an der Roaming-Verordnung geeinigt. Die Revision umfasst vor allem kleinere Änderungen an der Regelung, die vorschreibt, wie Mobilfunkanbieter Sprach- und Datenverkehr von Nutzern aus dem EU-Ausland behandeln und untereinander abrechnen müssen. Gastnetzbetreiber müssen künftig dieselbe Qualität sicherstellen, die dem Nutzer im Heimatnetz zur Verfügung steht.
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