BVDW: Europäische Digitalwirtschaft unter Druck

BVDW-Präsidenten zur europäischen Digitalwirtschaft

BVDW-Präsident Dirk Freytag und BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr
BVDW-Präsident Dirk Freytag und BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr

Herr Freytag, Herr Duhr, Teile der Digitalwirtschaft stehen derzeit unter enormem regulatorischem Druck. Die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung werden sichtbarer, die Aufsichtsbehörden entscheidungsfreudiger.

Dirk Freytag: Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Schutz der Privatsphäre der Konsumenten entsprechend der Regulatorik auch durchgesetzt wird. Wir haben in unserem Verband sehr viele Gruppen und Arbeitskreise gebildet, um die Privatsphäre zu schützen und trotzdem Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Es muss immer eine Waage sein zwischen beiden Bereichen. Wir sind aber in der misslichen Lage, dass bestimmte Elemente bis heute nicht da sind, die eigentlich zusammen mit der DSGVO kommen sollten. Wir agieren deshalb immer wieder im halb luftleeren Raum. Und jetzt ist es eben die Interpretation eines nicht vollständig klaren Rechtsrahmens.

Sie meinen die E-Privacy-Verordnung, die eigentlich parallel zur DSGVO 2018 in Kraft treten sollte? Man sieht ja, etwa an den Entscheidungen der Aufsichtsbehörde CNIL in Frankreich (Europe.Table berichtete), dass das Sprengkraft birgt.

Thomas Duhr: Das zeitgleiche Inkrafttreten der E-Privacy-Verordnung war ein außerordentlich ambitioniertes Ziel und eigentlich von Anfang an nicht möglich. Wir sehen derzeit, dass zahlreiche der dafür vorgesehenen Elemente in zahlreichen anderen gesetzlichen Rahmenvorgaben seitens der Europäischen Union untergebracht werden. Teile finden sich in Auszügen nun im Digital Services Act, andere Teile in Versatzstücken im Digital Markets Act. Und sehr wahrscheinlich werden wir auch in Data Act und Data Governance Act Auszüge wiederfinden. Das heißt: Wir laufen in eine Gesetzgebungsstruktur babylonischen Ausmaßes. Mit der großen Gefahr, dass der Rechtsrahmen auf europäischer Ebene in einem einzigen Schildbürgerstreich endet.

Europäische Digitalwirtschaft mit Regelwerken weiterentwickeln

Dass mehr oder andere Regulierung notwendig ist, werden Sie wohl nicht bezweifeln.

Duhr: Es ist essenziell, dass sich die Europäische Union auf den Weg macht, die digitale Wirtschaft mit Regelwerken weiterzuentwickeln – das brauchen Wirtschaft und Konsumenten. Wir sehen aber derzeit ein Übermaß an Aktivität, ohne eine saubere Reflexion und eine Überprüfung der zuletzt eingeführten Vorhaben auf ihre jeweiligen Auswirkungen.

Die Datenschutzgrundverordnung, seit 2018 in Kraft, ist noch nicht in allen Auswirkungen und Facetten ausreichend beleuchtet. Wir würden uns eher wünschen, dass ein solches Regelwerk weiterentwickelt wird, als dass Ergänzungen mit unklarem Scope wie Säue durchs Dorf getrieben werden. Die Vielzahl an Gesetzesakten ermöglicht es nahezu keinem Marktteilnehmer, überhaupt noch zu verstehen, wo er sich denn jetzt bewegt und befindet. Das führt nicht zu einer gestärkten Digitalwirtschaft in der Europäischen Union. Sondern eher zu einem digitalen Schilda.

Der DSA soll einige umstrittene Praktiken unterbinden. So will das Parlament etwa die datenbasierte Ansprache von Minderjährigen verbieten. Was kritisieren Sie daran?

Duhr: Es gehört da nicht rein. Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten. Mit Regelwerken zur Verarbeitung der Daten von Kindern verwässert sich insgesamt die Kraft der DSGVO. Mit der derzeitigen Zielsetzung wird real genau das Gegenteil erreicht. Wie wollen Sie es einem Marktteilnehmer, einem Webseitenbetreiber ermöglichen, dass dieser eben nicht einen Gesetzesverstoß begeht? Das geht nur, wenn man vom Diktum der Datenminimierung und Datensparsamkeit Abstand nimmt und eine vollständige Identifikation jedes einzelnen Nutzers und Nutzungsvorgangs stattfindet. Das führt nicht zu weniger, sondern zu mehr Daten.

Das hieße, dass ich nie feststellen kann, ob es ein Kind ist, ohne bereits dessen Daten verarbeitet zu haben. Was wäre die Folge?

Duhr: Dass jede Webseite, die Sie heute kennen, eine harte Authentifizierung vorgeschaltet haben muss, damit diese Website überhaupt genutzt werden kann. Und ich rede von jeder Webseite, jeder Institution, jeder Behörde, eines Unternehmens, eines Privatmanns. Das ist, denke ich, ein Internet, das wir uns so nicht vorstellen können.

Befürworter sagen, die Regelung ziele nur auf Tracking ab und am Ende wäre „nur“ das Geschäftsmodell der trackingbasierten, werbefinanzierten Webseiten gefährdet …

Duhr: Es ist ein Fehlschluss, dass Tracking eine Technologie ist, die ausschließlich für das Thema Werbefinanzierung eingesetzt wird. Ich benötige Tracking, um Leistungswerte zu erheben, um eine Analyse der Nutzung meines individuellen Angebots vorzunehmen, um eine Individualisierung meines Angebotes vorzunehmen. Ich benötige Trackingtechnologien richtigerweise auch, um spezifischere Werbung auszuspielen. Aber es ist eine Spielart ein- und derselben Technologie, die für alle anderen Sachverhalte benötigt wird, um digitale Dienstleistungen im Internet anbieten zu können.

Viel Kritik an der Wirtschaft gibt es für ihre Versuche, Nutzer über Cookie-Banner und „Dark Patterns“ zu Einwilligungen zu bewegen. Die Vorschläge, die nun auf dem Tisch liegen, wollen den Gestaltungsspielraum hier verringern. Hat die Digitalwirtschaft hier in der Vergangenheit überdreht?

Duhr: (Lange Pause) Richtig ist sicherlich die Kritik, dass man übertrieben hat. Wie in nahezu allen Industrien gibt es auch in der Digitalwirtschaft schwarze Schafe. Die Reaktion seitens der Gesetzgeber kann aber nicht darin bestehen, dass man gesetzlich vorgibt, dass jeder Eintrittsbereich zu jedem Kaufhaus, zu jedem Geschäft absolut identisch ist. Das ist das Gegenteil von dem, was eigentlich erzielt werden sollte.

Privacy Shield-Streit kein Konjunkturprogramm

Die EU muss sich kümmern, auf der anderen Seite ist Unsicherheit jedem Rechtsakt, der neu kommt, inhärent. Gibt es Vorhaben, wo Sie sagen, das war jetzt auch höchste Zeit, dass die jetzt kommen?

Duhr: Der Digital Markets Act ist an der Zeit. Auch der Digital Services Act ist an der Zeit. Die  E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2002 ist im Jahr 2022 sicherlich nicht mehr geeignet, den Rahmen zu setzen. Es ergibt nur wenig Sinn, in diesen Rechtsakten Teile unterzubringen, die im Grunde einem vollständig anderen Regelungsrahmen unterliegen, beziehungsweise unterliegen sollten.

Freytag: Neben den Vorhaben auf der europäischen Ebene haben wir in Deutschland auch noch das Glück, dass wir uns mit 16 Datenschutzbehörden auseinandersetzen müssen, die diese Gesetzgebung auch noch individuell interpretieren. Wir haben hier in Deutschland einen zusätzlichen Flickenteppich, der es unseren Unternehmen noch mehr erschwert, skalierende Geschäftsmodelle darzustellen. Und das kann der Digitalisierung nicht helfen.

Manch strittige Aspekte, Stichwort Privacy Shield, könnte man als Konjunkturprogramm für die europäische und deutsche Digitalwirtschaft betrachten. Die Rechtsunsicherheit im transatlantischen Datenverkehr ist ja noch viel höher.

Duhr: Man kann dies als Chance sehen, wenn die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden hier ihren beratenden Auftrag, den sie ja haben, auch mit der erforderlichen Kompetenz wahrnähmen. Das können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht flächendeckend beobachten. Es kann einen Unterschied machen, ob man seine Hauptstelle in Husum hat oder in Eberswalde. Das führt dazu, dass auch Sachverhalte wie das Privacy Shield oder die Standard Contractual Clauses je nach Bundesland gegebenenfalls unterschiedlich beantwortet werden. Das führt nicht zu einer Stärkung der deutschen oder europäischen Wirtschaft oder des Schutzes des deutschen oder europäischen Konsumenten.

Mit dem Data Act und dem Data Governance Act versucht die EU derzeit, etwas ‚vor die Welle‘ zu kommen. Schafft das einen verlässlichen Rechtsrahmen?

Freytag: Was wir erwarten, wird uns auf jeden Fall helfen. Ob man damit wirklich vor die Welle kommt, sehen wir bei der Ausgestaltung. Wir sehen aber, dass es primär um das Verständnis geht: Wo wollen wir eigentlich hin mit der Digitalisierung?

Gerade gab es in Deutschland die Änderung, dass der Theorie-Unterricht für den Führerschein im Rahmen der Pandemie digitalisiert wurde – und diese Zulassung ab dem 1. Juli wieder einkassiert wird. Wir gehen dann wieder in die Räume, wo ein Fahrlehrer sitzt und seine Vorträge hält. Ein sehr plastisches Beispiel, aber egal wo: Wir sehen diesen Fight zwischen ‚Was will ich erhalten‘ und ‚Was will ich über Digitalisierung verändern‘. Und den haben wir noch nicht gewonnen.

Wir haben uns über Jahre über das Thema Bandbreite auseinandergesetzt und dabei vergessen, dass es Anwendungen gibt. Und die Anwendungen sind trotz der Regierung entstanden. Wenn wir das verändern, dass es mit der Politik neue Anwendungen, neue Felder und neue Spielräume gibt, dann kommt Digitalisierung. Und dann sind auch die Regeln viel klarer und bewusster. Weil dann der Dialog zwischen Politik und Wirtschaft viel stärker ist, als wir ihn jetzt sehen und jetzt haben.

Bundesregierung: Kanzler muss Weichen stellen

Sie sprechen damit die neue Bundesregierung an. Seit zwei Monaten im Amt, langsam sind die Zuständigkeiten der Ministerien sortiert. Es gibt erstmals ein Digitalministerium – zumindest dem Namen nach – das BMDV. Wird das eine konsistentere, eine aufbruchsfreudigere Digitalpolitik in Deutschland und dann auch in Europa?

Freytag: So viel Digitalisierung war noch nie in einem Koalitionsvertrag. Das sehen wir sehr, sehr positiv. Dass das bisherige Verkehrsministerium nun ein Ministerium ist für Digitales und Verkehr ist, ist eine bahnbrechende Veränderung. Wie sie richtig sagen, sind die letzten Sortierungen im Gange.

Viele der Forderungen, die wir an eine neue Bundesregierung gestellt haben, wurden aufgenommen. Der Digitalisierungsvorbehalt ist seit Jahren eine unserer zentralen Forderungen, und wir da sind sehr froh, dass dieser erstmal da steht. Jedes Gesetz muss nun überprüft werden, inwieweit es konträr zu Vorhaben der Digitalagenda der Bundesregierung steht. Wir werden auch darauf pochen, dass das auch gelebt wird.

Man darf der Bundesregierung noch nicht den Vorwurf machen, dass sie zu den Themen, die gerade auf der Agenda stehen, noch nicht so aktiv war, wie wir uns das alle gewünscht haben. Wir sehen Entwicklungen und sind im Dialog mit vielen Abteilungen und sind da sehr zuversichtlich, schnellere Schritte zu machen als mit der alten Bundesregierung.

Das heißt, Sie schauen erstmal positiv auf das was da kommt, selbst wenn es keinem der Kabinettsvertreter als Thema in die Wiege gelegt scheint?

Duhr: Schon seit einigen Jahren stehen wir der Vorstellung eines Digitalministers kritisch gegenüber – in dem Sinne, dass Digitalisierung eben nicht einfach nur ein Ressortthema ist. Sondern eines, das alle angeht und alle Facetten betrifft. Die Unterbringung in einem Ressort mit den dann zu erwartenden Abgrenzungsbestrebungen ist etwas, was keinem in der Bundesrepublik Deutschland dienlich ist.

Freytag: Wenn ich mir unsere Unternehmen angucke, dann gibt es mehr Digitalisierung und Innovationen, wenn der CEO das lebt und vorgibt. Übertragen auf die Bundesregierung, liegt es in der jetzigen Konstellation am Kanzler, hier die Weichen zu stellen und dieses aktivst voranzutreiben. Neben den Fachministerien, die alle da sind. Aber Digitalisierung wird beim CEO und in diesem Falle beim Kanzler entschieden.

Mehr zum Thema

    Serbien und Kosovo: EU-Strategie gescheitert
    Dombrovskis zeigt klare Kante in China
    Rat einigt sich auf entkernten Vorschlag zu Euro 7
    „Wenn Sie ständig den Chinesen vors Schienbein treten, werden Sie nicht weit kommen“