Unternehmen, die bereits heute der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, müssen ihre ESG-Berichte ab Januar 2024 deutlich erweitern. Das verlangt die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ab 2025 folgen alle anderen großen Unternehmen, ein Jahr darauf börsennotierte KMUs. Die Zeit für Verantwortungsträger drängt.
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