In der Theorie des Klimazolls CBAM gilt für Importeure nach Europa: Wer auf seine Produkte einen CO₂-Preis bezahlt, kriegt ihn bei der Berechnung der CO₂-Importgebühr gutgeschrieben. Das betrifft alle Produkte, die unter den CBAM fallen: Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff, Eisen und Stahl sowie Aluminium.
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