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Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2022
Befreiung vom PU-Letter-Zwang für das Arbeitsvisum
Von Guilia Interesse, Dezan Shira
Einige ausländische Reisende müssen ab sofort keinen PU-Letter mehr beantragen, wie das Shanghai Foreign Affairs Office uns bestätigt hat. Sie können auch ohne das Einladungsschreiben bei den zuständigen Behörden im Ausland ein Arbeitsvisum/Z-Visum beantragen. Dafür ist nur noch ihr „Notification Letter of Foreigner's Work Permit“ nötig. Folgende Gruppen kommen in den Genuss der Erleichterung:
