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Stiftungen sind ein wichtiger Teil des gesellschaftlich-politischen Netzwerks der freien Welt. Es ist daher mehr als erstaunlich, dass sich ein Passus ins Investitionsabkommen CAI geschlichen hat, der China erheblichen Einfluss auf die Niederlassungen vor Ort offenhält. Die Verunsicherung bei den Betroffenen ist größer als je zuvor – doch immerhin bemüht sich Brüssel um Schadensbegrenzung, schreibt Amelie Richter. Eine Erklärung dafür, wie die giftigen Sätze überhaupt ihren Weg in das Vertragswerk gefunden haben, steht allerdings noch aus.
Die Finanzwelt und die Welt der Bürgerrechtler haben vermutlich nirgendwo auf der Welt eine große Überlappung. Doch in Hongkong nimmt ihre Trennung extreme Ausmaße an: Während der Rechtsstaat abgewürgt wird, steigen die Investitionen auf Rekordniveau. Dabei hatte beides dort einst die gleichen Grundlagen: Es war solides britisches Recht, das den Rahmen für das Gedeihen der Geldwirtschaft gesetzt, aber auch Meinungsfreiheit garantiert hat. Nun scheint das eine auch ohne das andere zu gehen, schreibt Frank Sieren.
Der Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft hat ein umfangreiches Positionspapier veröffentlicht. Es soll den politischen Entscheidungsträgern eine Orientierung für die Neuausrichtung ihrer Fernost-Strategie geben. Ein eigenes Kapitel ist darin der Diversifizierung gewidmet: Die aktuelle Debatte sei zu sehr auf China fokussiert. Einerseits liegen die wahren Zukunftsmärkte heute in anderen Schwellenländern, andererseits sind alte Partner wie Japan und Australien längst nicht abgemeldet. Hier setzt sich ein Trend zur China-Skepsis fort, der sich in den vergangenen Jahren in die Berliner Verbandsarbeit geschlichen hat.
Finn Mayer-Kuckuk

Analyse
EU muss sich rechtfertigen: Wie kam der Satz zu Stiftungen ins CAI?
Amelie Richter
Ein vermeintliches Detail im umstrittenen Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und China (CAI) sorgt weiterhin für Diskussionsstoff: der im Anhang aufgeführte Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und politischen Stiftungen in der Volksrepublik. Vor allem ein Satz bereitet den Betroffenen Sorge. In diesem geht es um die Besetzung von Führungspositionen. China behält sich darin vor, leitende Stellen mit chinesischen Staatsbürger:innen zu besetzen. Falls die Behörden das tatsächlich einmal so anwenden sollten, ginge es noch einmal deutlich über das ohnehin strenge NGO-Gesetz der Volksrepublik hinaus.
Brüssel versucht sich nun in Schadensbegrenzung: Der umstrittene Absatz im Anhang des CAI führe nicht zu einer Änderung des bestehenden NGO-Gesetzes, betonten Kreise der EU-Kommission am Mittwoch. Die Kommission reagiert damit auf alarmierte Berichte deutscher Medien. Die hastig nachgeschobenen Erklärungen lassen aber offen, warum der Absatz überhaupt im CAI-Anhang landete, obwohl Stiftungen und NGOs als nicht kommerzielle Unternehmen keine wirtschaftlichen Interessen oder Tätigkeiten verfolgen und damit eigentlich nicht Gegenstand des Abkommens sind.
CAI nicht als „politische Haltung“
Derzeit sieht es so aus, als sei der Absatz eher durch Unachtsamkeit bei den jahrelangen Verhandlungen um das Investitionsabkommen durchgerutscht. Auf die Frage, warum er von EU-Seite nicht angesprochen oder verhindert wurde, bleibt die Antwort jedenfalls unverbindlich: Bei den Gesprächen sei es um den Marktzugang und Investitionen gegangen, nicht um politische Freiheiten. Mit dem CAI werde keine politische Haltung zum Umgang mit gemeinnützigen Organisationen in der Volksrepublik eingenommen, heißt es aus EU-Quellen. Auf die kritische Feststellung, dass Brüssel mit einer Ratifizierung des Abkommens indirekt den betreffenden Satz und seine möglichen Konsequenzen akzeptiere, reagierten sie nicht.
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