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schwierig dürfte es für deutsche Unternehmen in der Volksrepublik werden, wenn im nächsten Jahr das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz in Kraft tritt. Sie werden nach deutschem Recht dazu verdonnert, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Umweltverschmutzung abzuklopfen. Wer nicht nachweisen kann, alles dafür getan zu haben, um nachhaltig und ethisch aufgestellt zu sein, riskiert hohe Geldstrafen und eines Tages vielleicht sogar Schadensersatzklagen von betroffenen Arbeitnehmern und ihren Familien.
Wir haben mit Experten über die praktische Umsetzung des Gesetzes gesprochen. Doch wie soll man überprüfen, ob einzelne Komponenten wirklich ethisch sauber sind? Im Fokus steht wenig überraschend die Region Xinjiang, deren Name schon zum Synonym für Menschenrechtsverletzungen geworden ist, vor allem auch für Zwangsarbeit.
Welche Bedeutung hat es also in diesem Zusammenhang, dass die chinesische Regierung kürzlich zwei Konventionen der International Labour Organization ratifiziert hat? Mit der Anerkennung sagt Peking faktisch zu, alles dafür zu tun, Zwangsarbeit in Xinjiang zu verhindern. Doch wie glaubhaft soll das sein, wenn die chinesische Regierung seit Jahren einfach so tut, als wenn es überhaupt keinen Anlass dafür gebe, Zwangsarbeit in Xinjiang zu vermuten? Unter diesen Umständen dürfte sich – Konventionen hier oder her – für Betroffene in der Region zunächst einmal kaum etwas an ihrer misslichen Lage ändern.
Marcel Grzanna

Analyse
Zwangsarbeits-Abkommen soll gut Wetter bei der EU machen
Amelie Richter
China hat in der vergangenen Woche zwei Konventionen der Internationalen Arbeitsagentur (ILO) gegen Zwangsarbeit ratifiziert (China.Table berichtete). Der Schritt kam überraschend – seit Jahrzehnten wird mit der Volksrepublik über Zugeständnisse in dem Bereich verhandelt. Denn es handelt sich dabei um zwei altehrwürdige ILO-Übereinkommen:
- das Übereinkommen über Zwangsarbeit (C029) aus dem Jahr 1930 und
- das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit (C105) aus dem Jahr 1957.
Die ILO gehört zu den Vereinten Nationen (UN). Sie besteht schon seit 1919, ist also über hundert Jahre alt. Sie arbeitet darauf hin, den sozialen Rahmen für Arbeiter zu verbessern. Dafür setzt sie vor allem Regeln und Normen. Die Übereinkommen über Zwangsarbeit gehören daher zu den Grundpfeilern ihrer Projekte. Sie ächten „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“. Bis zur vergangenen Woche hat China seine Unterschrift verweigert. Kein Wunder in einem Land, das erst 2013 seine Arbeitslager formal geschlossen hat, nur um wenig später in Xinjiang neue zu eröffnen.
Echte Verbesserungen für die Arbeiter vor Ort erwarten Beobachter auch nun jedoch nicht. Der Schritt sei eine „diplomatische Entscheidung“ gewesen, die zu keinen bedeutenden Veränderungen führen werde, sagte Aidan Chau von der Nichtregierungsorganisation China Labour Bulletin gegenüber China.Table. Die in Hongkong sitzende Organisation setzt sich für Arbeitnehmerrechte in der Volksrepublik ein.
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