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Liebe Leserin, lieber Leser,
die USA treiben die EU beim Thema Zwangsarbeit vor sich her. Die Amerikaner wollen künftig Waren an der Grenze beschlagnahmen lassen, deren saubere Herkunft sich nicht eindeutig nachweisen lässt. Europa fürchtet nun, der globale Abladeplatz für Produkte zu sein, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die ethisch richtige Lösung sind eigene Kontrollen. Amelie Richter beschreibt, was das Europäische Parlament dazu beschlossen hat.
Durch eine Resolution allein wird die Lage allerdings nicht übersichtlicher. China weist jeden Vorwurf der Zwangsarbeit in Xinjiang zurück und verweist umgekehrt auf Menschenhandel in den USA und der EU. Außerdem sind die Lieferketten gerade an ihren Anfängen filigran verzweigt. Woher kam die Baumwolle in diesem T-Shirt, wer hat das Silizium für diese Solarzelle geliefert? Mit solchen mühsamen Fragen müssen sich Unternehmen und Zoll künftig herumschlagen. Das könnte am Ende vielleicht doch einen Impuls für die Rückverlagerung der Beschaffung ins EU-Inland geben.
Analyse
EU-Parlament fordert Kommission zu Zwangsarbeits-Verbot auf
Rund 25 Millionen Menschen arbeiten nach EU-Angaben weltweit in Verhältnissen, die als Zwangsarbeit eingestuft werden können. Die modernen Sklavinnen und Sklaven pflücken in Staaten wie China Baumwolle für Kleidung, ernten Obst und Gemüse oder stecken Elektroteile zusammen. Diese Ware landet dann auch bei Konsumenten in Europa. Das soll sich ändern. Das Europaparlament macht Druck auf die ausführende EU-Kommission: Im Herbst soll ein schon lange geforderter Gesetzesentwurf für ein Import- und Exportverbot für Produkte aus Zwangsarbeit endlich das Brüsseler Bürokratie-Licht erblicken.
Die EU-Parlamentarier legten am Donnerstag ihre Empfehlungen für die Gesetzgebung vor. Sie fordern, dass die Einfuhr von Produkten aus Zwangs- und Kinderarbeit bereits an den EU-Grenzen gestoppt werden soll. Die Definition von Zwangsarbeit soll dabei nach Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gesetzt werden. Aussortiert wird dann anhand mehrerer Kriterien:
- dem Produktionsstandort,
- den beteiligten Unternehmen,
- den Logistikern
- oder auch einer ganzen Herkunftsregion, beispielsweise Xinjiang.
Laut der Empfehlung des EU-Parlaments
- Handel
- Menschenrechte
- USA
- Xinjiang
- Zivilgesellschaft
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