- Interview: Elske Fehl-Weileder zu Insolvenzen in China
- Windkraftbranche muss chinesische Konkurrenz nicht fürchten
- Tencent Music nach der harten Regulierung
- Shanghai arrangiert sich mit dem Lockdown
- Sinopec beendet Gespräche mit Russland
- Außenminister sprechen über mögliche Rolle Afghanistans in BRI
- Kohleproduzent will mehr grüne Energie liefern
- Ende für US-Börsenhandel von Weibo?
- Erkenntnisse zum Absturz von MU5735
- Im Portrait: Patricia Flor – künftige Botschafterin in Peking
Evergrande ist zahlungsunfähig – das ist schon seit Monaten klar. Dennoch ist eine formelle Insolvenz des Immobilien-Konzerns noch immer nicht absehbar. In Deutschland würde man längst von Insolvenzverschleppung sprechen. In China haben Firmen jedoch genug Spielraum, um das Ende immer weiter hinauszuzögern. Elske Fehl-Weileder, Expertin für chinesisches Insolvenzrecht, erklärt im Interview mit Christian Domke Seidel, was hinter dieser Taktik steckt und warum eine Insolvenz auch in China eine Chance für einen Neuanfang sein kann.
Preiswerte Konkurrenz aus Fernost hat schon so manche deutsche Branche plattgemacht. Fernseher, Kameras, Solarzellen, Grundstoffe für Antibiotika, Spielwaren. Dieses Muster ist so fest verankert, dass sich Ängste davor leicht abrufen lassen. Nun fährt die chinesische Regierung ihre Subventionsmaschinerie hoch, um den eigenen Anbietern von Windkraftanlagen den Weg in die EU zu ebnen. Dort winkt üppiger Absatz. Schließlich steht das Großprojekt der Loslösung von geo- und klimapolitisch schädlichen Energieträgern an. Doch für Vestas und Gamesa ist noch nicht alles verloren, analysiert Nico Beckert. Denn ein 100 Meter langer Rotor für ein Windrad lässt sich nicht einfach in einen Container packen wie eine Solarzelle.
Chinas harte Regulierung der Internetfirmen (der „Tech-Crackdown“) hat in der westlichen Wahrnehmung auch etwas Anrüchiges. Festigt hier nicht die KP ihre Macht? Doch die Motive ähneln durchaus denen westlicher Regulatoren, denen der Einfluss einzelner Konzerne zu weit geht. Ein Beispiel war im vergangenen Jahr Tencent, dessen Musik-Streaming-Sparte eine Monopolstellung aufgebaut hat. Frank Sieren hat sich angesehen, was die Auflösung des Kartells von Tencent-Töchtern bewirkt hat. Tatsächlich ist jetzt mehr für alle da: Die Konkurrenz hat Luft zum Atmen – und selbst für Tencent lief es nicht so schlecht wie befürchtet.
Um Deutschlands diplomatische Power geht es heute in unserem Portrait. Dort stellen wir Ihnen die künftige deutsche Botschafterin in Peking, Patricia Flor, vor. Wann Flor den Posten antreten wird, ist noch nicht klar – auch eine offizielle Mitteilung des Auswärtigen Amts zu der Besetzung fehlt noch. Und das, obwohl sowohl in Peking als auch in Berlin die Spatzen die Neuigkeit mittlerweile von den Dächern pfeifen.
Amelie Richter

Interview
„Die Gläubiger von Evergrande werden Geld verlieren“

Der Handel mit den Aktien wurde ausgesetzt und der Jahresabschluss verschoben. Bei Tochterfirmen verschwinden fest eingebuchte Milliarden-Beträge und Vermögen werden eingefroren. Immer wieder verpasst der Konzern Zins- und Kreditrückzahlungen. In Deutschland hätten sich die Manager des Evergrande-Konzerns angesichts solcher Taktiken vermutlich längst wegen Insolvenzverschleppung strafbar gemacht. In China sieht das jedoch anders aus. Hier haben Firmen reichlich Möglichkeiten, das Ende hinauszuzögern. Im Interview mit China.Table gibt Elske Fehl-Weileder einen Einblick in das Wirtschaftsrecht der Volksrepublik. Die Rechtsanwältin arbeitet im Geschäftsbereich Internationale Insolvenzverwaltung bei Schultze & Braun und ist Expertin für das chinesische Insolvenzrecht. Sie erklärt, warum es noch keinen erfolgreichen Insolvenzantrag von internationalen Gläubigern gegen den Evergrande-Konzern gab.
Nach unserem europäischen Verständnis ist Evergrande längst pleite. Warum musste der Konzern noch keine Insolvenz anmelden?“
In China ist die Geschäftsführung eines Unternehmens gesetzlich nicht dazu verpflichtet, im Fall einer bilanziellen Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Überschuldung oder Eintritt der Zahlungsunfähigkeit haben für chinesische Unternehmen und die handelnden Personen also keine direkten Konsequenzen. In Deutschland ist das anders: Hierzulande ist ein Geschäftsführer – seit dem 1. Mai 2021 gilt die sogenannte Insolvenzantragspflicht nach der coronabedingten Aussetzung wieder vollumfänglich – dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sein Unternehmen überschuldet ist oder die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Verletzt er diese Pflicht, macht er sich strafbar und kann persönlich finanziell haftbar gemacht werden – Stichwort Insolvenzverschleppung.
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