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Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2022
EU-Lieferkettengesetz betrifft nur ein Prozent der Unternehmen
Das EU-Lieferkettengesetz wird dem Gesetzentwurf zufolge lediglich ein Prozent der Unternehmen der Europäischen Union betreffen. Die Richtlinie wird demnach für nur rund 13.000 EU-Unternehmen gelten. "Kleine und mittlere Unternehmen, zu denen Kleinstunternehmen gehören und die insgesamt rund 99 Prozent aller Unternehmen in der Union ausmachen, sind von der Sorgfaltspflicht ausgenommen", heißt es in dem Entwurf, der China.Table am Dienstag vorlag. Die EU-Kommission will das EU-Lieferkettengesetz am heutigen Mittwoch vorstellen.
