Analyse
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2021
EU muss sich rechtfertigen: Wie kam der Satz zu Stiftungen ins CAI?
Ein vermeintliches Detail im umstrittenen Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und China (CAI) sorgt weiterhin für Diskussionsstoff: der im Anhang aufgeführte Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und politischen Stiftungen in der Volksrepublik. Vor allem ein Satz bereitet den Betroffenen Sorge. In diesem geht es um die Besetzung von Führungspositionen. China behält sich darin vor, leitende Stellen mit chinesischen Staatsbürger:innen zu besetzen. Falls die Behörden das tatsächlich einmal so anwenden sollten, ginge es noch einmal deutlich über das ohnehin strenge NGO-Gesetz der Volksrepublik hinaus.
