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Analyse
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2021

EU muss sich rechtfertigen: Wie kam der Satz zu Stiftungen ins CAI?

Das Investitionsabkommen CAI enthält einen einzelnen Satz mit großer Wirkung: Die Formulierung, dass Peking es sich offen hält, bei der Besetzung von Führungsposten ausländischer Stiftungen und gemeinnütziger Organisationen künftig ein Wort mitzusprechen. Dieser Satz sorgt weiter nachhaltig für Unsicherheit. EU-Kreise versuchen sich in Beschwichtigung, machen aber auch gleichzeitig klar: Der Passus steht fest, weitere Verhandlungen dazu wird es nicht geben. Wie der Absatz seinen Weg in das Abkommen gefunden hat, bleibt vage. Das Europaparlament bereitet sich derweil darauf vor, das Abkommen formal zurückzustellen.

Ein vermeintliches Detail im umstrittenen Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und China (CAI) sorgt weiterhin für Diskussionsstoff: der im Anhang aufgeführte Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und politischen Stiftungen in der Volksrepublik. Vor allem ein Satz bereitet den Betroffenen Sorge. In diesem geht es um die Besetzung von Führungspositionen. China behält sich darin vor, leitende Stellen mit chinesischen Staatsbürger:innen zu besetzen. Falls die Behörden das tatsächlich einmal so anwenden sollten, ginge es noch einmal deutlich über das ohnehin strenge NGO-Gesetz der Volksrepublik hinaus.
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