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Bildung.Table #39 / 12. Januar 2022

Kultusminister kaum vorbereitet + GoStudent holt 300 Millionen Euro + Datenschutz-Pixi + gefährliche Suizidstudie

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Professional Briefing
Sie lesen die Preview-Ausgabe.
Zur vollständigen Ausgabe.
  • Umfrage: Wie Kultusminister das Urteil des Verfassungsgerichts umsetzen
  • Nachhilfeanbieter GoStudent jetzt drei Milliarden Euro wert
  • GoStudent-Gründer Felix Ohswald im Interview
  • Pixi-Bücher – Datenschutz spielerisch
  • Simpleclub erkundet Lernstrategien
  • Kritik an Essener Suizidstudie
  • Studierende wollen digitale Uni
Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist nur ein Satz, aber er sagt viel aus über die Landesschulminister:innen. Als zwei Kollegen von Bildung.Table in den letzten Tagen 16 Länder befragten, ob sie ihre Schulen angesichts von Omikron für digitales Distanzlernen fit gemacht haben, da reagierte Bayern u.a. so: „Die Entscheidung, welches digitale Kommunikationswerkzeug an der Schule eingesetzt wird, liegt grundsätzlich bei der jeweiligen Schule ggf. unter Einbeziehung des jeweils zuständigen Schulaufwandsträgers.“ Oder kurz: Wir sind nicht zuständig, die anderen sind schuld! Lesen Sie im heutigen Briefing und auf unserer Homepage, was Niklas Prenzel und Jan Lubschik alles nicht von den Kultusministern übers Digitale erfahren haben.

Ganz anders Felix Ohswald. Der junge Mann gehört zu den digitalen Bildungsanbietern in Deutschland, die aus dem Stand die Schüler:innen und Lehrkräfte nicht nur digital verknüpfen, sondern auch mit medial aufbereiteten Inhalten versorgen könnten. Ohswald ist Gründer des Nachhilfeanbieters GoStudent – und sein Unternehmen ist seit gestern um 300 Millionen Euro potenter. So viel Geld hat er auf seiner jüngsten Werbetour für Kapital eingeworben. Ich habe Ohswald gefragt, was er mit dem Geld vorhat – und bei der Konkurrenz nachgehört, ob sie schon Angst vor dem Wettbewerber hat.

Bleiben Sie weiter gesund!

Ihr
Christian Füller
Bild von Christian  Füller

Analyse

Distanzunterricht: Umfrage zum Stand in den Ländern 

In einem wegweisenden Urteil formulierte das Bundesverfassungsgericht im November ein Grundrecht auf schulische Bildung. Nur wer digitalen Distanzunterricht angemessen vorbereitet und anbietet, darf Schulen schließen. Haben die Kultusminister seither ihre digitalen Bildungsstrategien angepasst? Kaum, wie eine Umfrage von Bildung.Table zeigt. 
Von
Niklas Prenzel
Bild von Niklas Prenzel

Fast 10.000 Schulklassen mussten in Frankreich in den vergangenen Tagen zu Hause bleiben, weil Schüler:innen und Lehrkräfte sich mit Sars-Cov 2 infiziert hatten. Ein Land, das seine Schulen in der bisherigen Pandemie lange offenhielt, wird von der Omikron-Realität eingeholt. Hierzulande bedroht die Virusvariante den Präsenzunterricht zwar noch nicht derart stark, in der vergangenen Woche erhob die KMK offene Schulen zur höchsten Priorität. Doch werden wegen Corona-Infektionen bereits einzelne Klassen nicht mehr in Präsenz unterrichtet. Vor Weihnachten befanden sich bereits zwölf Schulen in Nordrhein-Westfalen im Distanzunterricht, 24 Schulen in Rheinland-Pfalz sind teilweise geschlossen. Wegen der dynamischen Lage sind die Daten dazu dünn, aber sicher ist: Digitale Schule ist noch längst kein vergangenes Kuriosum für die Geschichtsbücher.  

Bildung.Table hat die 16 Kultusminister:innen der Länder gefragt, ob sie sich aktuell auf digitalen Distanzunterricht vorbereiten. Zwölf Ministerien antworteten (Berlin, Brandenburg, Hessen und Niedersachsen blieben eine Antwort schuldig). Die Antwortschreiben spiegeln einen föderalen Flickenteppich aus Lernsoftwares, Fortbildungsprogrammen und Tablet-Käufen wider – und zeigen dennoch einen roten Faden. Die Digitalisierung schreitet nach bald zwei Jahren Pandemie schneller voran. Doch sehen sich die Länder weder von Omikron noch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts getrieben.  

Urteil zu Distanzunterricht verhallt bei Kultusministern

Durch ihr Urteil zur Bundesnotbremse hatten die Karlsruher Richter:innen im November den digitalen Schulunterricht geadelt und auf die große Bühne geholt. Das Gericht formulierte ein neues Grundrecht auf (digitale) schulische Bildung. Es wird abgeleitet aus Artikel 2 und 7 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit. Aufsicht des Staates über das Schulwesen). Zum Zwecke des Infektionsschutzes seien Schulschließungen rechtens gewesen, weil die Kultusminister Distanzunterricht angeboten haben. Was das BVerfG mit Blick auf mögliche künftige Schulschließungen betonte: Wer digitales Lernen nicht vorbereitet, darf keine Schulen schließen. Bildung.Table berichtete. Für die digitale Schulbildung war das Urteil ein progressiver Pauken-, für die Kultusministerien der Länder wohl eher ein drohender Donnerschlag.  

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