Urheberrecht greift bei Alt-Klausuren kaum

Einige Bundesländer, die ihre alten Abi-Klausuren nicht veröffentlichen, haben eine scheinbar überzeugende Begründung: Das Urheberrecht hindere sie. Doch bröckelt dieses Argument. Denn Rechtsexperten sehen genügend Möglichkeiten für die Kultusministerien, Schülern den Zugriff auf die Abschlussprüfungen der Vorjahre zu erleichtern – ohne das Recht zu verletzen.

Bisher gewähren neun Bundesländer Schülern keinen flächendeckenden Zugriff auf die Abschlussprüfungen vergangener Jahre, wie eine Recherche der NGOs FragDenStaat und Wikimedia Deutschland zeigte, über die Table.Media exklusiv berichtete. Lediglich die Lehrer dürfen damit ihren Unterricht vorberieten. Die alten Abschlussklausuren verkaufen die Länder stattdessen an den Stark-Verlag, bei dem sich die Schüler dann teure Übungshefte kaufen können – für 15 Euro pro Heft. Dass die Länder die Prüfungen nicht frei veröffentlichen, begründen sie mit der rechtlichen Lage.

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