
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. So steht es in einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Schon 2019 hatte der Europäische Gerichtshof die Mitgliedsländer aufgefordert, ein System der Arbeitszeiterfassung einzuführen, was in Deutschland bisher noch nicht passiert ist. Bildungspolitik und Gewerkschaften sind jetzt gespannt, wie ein solches Gesetz ausgestaltet wird: Wird es auch auf Lehrkräfte angewendet? Und welche Konsequenzen hätte das für die Schulen?
Aus juristischer Sicht sei die Frage klar, sagt die Frankfurter Arbeitsrechtlerin Asma Hussain-Hämäläinen: „Das Bundesarbeitsgericht hat im Vorgriff auf eine überfällige gesetzliche Regelung festgestellt, dass die Arbeitszeit vollständig erfasst werden muss – damit muss künftig auch die Arbeitszeit von Lehrern erfasst werden.“ Das Bundesarbeitsministerium äußert sich noch nicht zu der Frage, bis wann es einen konkreten gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeiterfassung geben wird. „Welche Konsequenzen sich konkret aus der Entscheidung des BAG für den Gesetzgeber ergeben, muss geprüft werden und hängt im Detail von den noch nicht veröffentlichten Entscheidungsgründen ab“, sagt eine Sprecherin gegenüber Bildung.Table. In einem auf der Website veröffentlichten FAQ heißt es außerdem, das BMAS werde im nächsten Jahr einen neuen Rechtsrahmen für das mobile Arbeiten vorlegen.
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