
Berauschender Applaus war das nicht, als die Bundesregierung im Bundestag ihren Entwurf für die Änderung des BAföG-Gesetztes in erster Lesung debattieren ließ. Die Reform ist gut, aber nicht gut genug. So ließ sich die Debatte zusammenfassen; ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben nur ein Schritt und für manche sogar nur ein Schrittchen.
Dabei klingen die Anpassungen vielversprechend: Die Elternfreibeträge werden um 20 Prozent erhöht, die Bedarfssätze um fünf Prozent, und der Wohnzuschlag steigt von 325 auf 360 Euro. Der Vermögensfreibetrag für Geförderte steigt auf 45.000 Euro und die Darlehensrestschuld kann nun bereits nach 20 Jahren erlassen werden, gleichzeitig wird die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben. Und: Die Antragstellung wird digitaler.
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