- Parteiausschluss: Maaßen lässt Frist verstreichen
- Faeser und Röttgen: Warum der Vergleich hinkt
- Michael Kellner: Trödeltempo geht nicht mehr
- Bundestagsausschüsse: Ein bisschen öffentlicher
- China.Table: Spionage-Ballon – Provokation oder Panne?
- Europe.Table: Korruptionsskandal – NGOs mit EU-Geld finanziert
- Research.Table: Staatsfonds für Forschungsinnovationen
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Hans-Georg Maaßen hat das Ultimatum zum freiwilligen Austritt aus der CDU verstreichen lassen. Damit beginnt, was die Parteiführung unter Friedrich Merz gerne vermieden hätte: ein Parteiausschlussverfahren. Eine Petition von Maaßen-Unterstützern zeigt, wie schwer das politisch noch werden könnte. Wir schauen darauf – und auf die juristischen Hürden des Verfahrens.
Ein Experiment hat Nancy Faeser mit ihrer Kandidatur in Hessen begonnen. Ihre Kritiker verweisen gerne auf Norbert Röttgen, der 2012 in ähnlicher Lage scheiterte. Wir haben geschaut, ob der Vergleich passt oder hinkt. Außerdem haben wir mit Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner gesprochen. Er sieht ausgerechnet Lützerath mit seinen Kompromissen als Musterbeispiel für einen Umbau des Energiesystems in Deutschland.
Am Schluss lenken wir den Blick auf Jafar Panahi, den iranischen Filmregisseur und Berlinale-Sieger. Panahi ist am Samstag nach sieben Monaten überraschend aus der Haft freigekommen. 2015 gewann er mit „Taxi Teheran“ einen Goldenen Bären. Wir nehmen seine Freilassung zum Anlass, um seinen wunderbaren Film in unserer Rubrik „Nachttisch“ zu empfehlen. Am Ende des Films setzt sich die Menschenrechtsanwältin Nasri Sotoudeh in sein Taxi und sagt: „Sie machen dein Leben zu einem Gefängnis.“ 2018 wurde sie verhaftet und sitzt seither hinter Gittern.
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Heute haben Okan Bellikli, Stefan Braun, Enno Eidens, Horand Knaup, Malte Kreutzfeldt, Stefan Ulrich, Vera Weidenbach und Britta Weppner mitgewirkt. Wir danken für Ihr Interesse.
Parteiausschluss: Maaßen lässt Frist verstreichen. Am Sonntagmittag ist die Hans-Georg Maaßen gesetzte Frist abgelaufen, seinen Austritt aus der CDU zu erklären. Weil die Erklärung nicht vorlag, hat das Präsidium der Partei den Vorstand beauftragt, gegen den Rechtsnationalen und Ex-Verfassungsschutzpräsidenten ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten und ihm mit sofortiger Wirkung die Mitgliedsrechte zu entziehen. Der Vorstand wird sich in seiner nächsten Sitzung am 13. Februar damit befassen.
Der Ex-Verfassungsschützer hat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die CDU-Spitze hat Maaßen angeboten, sich bis kommenden Donnerstag noch einmal schriftlich zu erklären. Danach wird vermutlich bald das zuständige Schiedsgericht der Partei zusammentreten, eine Kammer der thüringischen CDU-Kreisverbände in Erfurt. Einfach dürfte der Ausschluss nicht werden.
Das Parteigericht muss Maaßen einiges nachweisen. Zum einen, dass er erheblich gegen Grundsätze der Union verstoßen hat; zum anderen muss er der CDU „schweren Schaden“ zugefügt haben. Wenn der nicht schon eingetreten ist, könnte die nun einsetzende öffentliche Aufmerksamkeit genau dazu führen. Kommt die Erfurter Kammer zu dem Befund, Maaßen sei nicht mehr tragbar, kann er Einspruch vor einem Berufungsgericht der Partei einlegen. Bestätigt das den ersten Schiedsspruch, kann er dann vor ein Zivilgericht ziehen. Die Sache wird sich, wenn Maaßen hartnäckig bleibt, lange hinziehen.
Unterstützer starten eine Solidaritätskampagne. Inzwischen ist eine Unterschriftenaktion für Maaßen angelaufen, die die CDU-Führung auffordert, „die Kampagne gegen Hans-Georg Maaßen zu stoppen“. Die Parteiführung solle sich vielmehr „endlich schützend vor angegriffene konservative Mitglieder stellen“. Die Kampagne kann der Parteiführung nicht gefallen. Bis Sonntagabend hatten knapp 7.000 Sympathisanten den Aufruf unterzeichnet, als Ziel werden 50.000 Unterschriften angegeben. Die ganze Analyse lesen Sie hier.
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