Allgemeine Nutzungsbedingungen

für Professional Briefing von Table.Media

– ein Dienst der Table Media GmbH („Table Media“) –

1. Anwendungsbereich

a. Diese Allgemeine Nutzungsbedingungen („ANB“) gelten nur gegenüber Lizenznehmern, die Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber rechtsfähigen Personengesellschaften oder Kleingewerbetreibenden, Vereinen oder Einrichtungen des
öffentlichen Rechts sind.

b. Diese ANB gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, in ihrer bei
Abschluss des Lizenzvertrags gültigen Fassung. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Table Media deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt. Diese ANB gelten auch dann, wenn Table Media in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen ANB abweichenden Bedingungen des Lizenznehmers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

c. Im Falle abweichender Regelungen der ANB und des Lizenzvertrages haben die Regelungen des Lizenzvertrages Vorrang.

2. Begriffe

a. Professional Briefings sind Nachrichtendienste im Internet, die von Table Media zur Verfügung gestellt werden. Sie werden zu verschiedenen Themen angeboten per regelmäßiger E-Mail bzw. unter https://table.media/ („Webseite“).

b. Lizenznehmer sind Vertragspartner von Table Media im Rahmen des (kostenpflichtigen) Lizenzvertrages und der ANB.

c. Nutzer sind natürliche Personen, die gemäß Lizenzvertrag und der ANB berechtigt sind, die Professional Briefings zu nutzen.

3. Lizenzvertrag

a. Der Lizenzvertrag regelt insbesondere Thema, Anzahl der Nutzer und monatliche Lizenzvergütung (zuzüglich Umsatzsteuer) des Professional Briefings.

b. Die Laufzeit des Lizenzvertrages beträgt 12 Monate („Laufzeit“) ab im Lizenzvertrag benannten Datum. Sie verlängert sich um eine weitere Laufzeit, sofern der Lizenzvertrag nicht mit mindestens sechs Wochen zuvor gekündigt wurde. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

c. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Als Kündigungsgrund für Table Media hiernach gilt insbesondere, wenn der Lizenznehmer bzw. von ihm bestimmte Nutzer entgegen Pkt. 5 dieser ANB weiterleitet bzw. veröffentlicht. Die außerordentliche Kündigung seitens Table Media lässt den Zahlungsanspruch unberührt.

d. Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten und mit Erhalt der Rechnung (PDF) fällig.

e. Table Media darf die Lizenzvergütung mit Verlängerung der Laufzeit erhöhen und wird dies dem Lizenznehmer mindestens drei Wochen vor Ende seiner Kündigungsfrist (also mindestens neun Wochen vor Ende der aktuellen Laufzeit) mitteilen.

f. Table Media darf Professional Briefings mit Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat einstellen. Über die Erstattung bereits vereinnahmter Lizenzvergütung für den Zeitraum nach Einstellung hinaus ist Table Media zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

4. Nutzer

a. Der Lizenznehmer bestimmt die Nutzer (Anzahl gemäß Lizenzvertrag) durch Benennung von E-Mail-Adressen gegenüber Table Media. Jede E-Mail-Adresse darf nur einen Nutzer adressieren.

b. Die E-Mail-Adresse ermöglicht dem Nutzer den Empfang des Professional Briefings per E-Mail und der Login auf der Webseite.

c. Der Lizenznehmer bestätigt, dass die Nutzer die Datenschutzerklärung (in der aktuellen Fassung auf der Webseite) zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.

5. Nutzungsrechte

a. Ausschließlich die vom Lizenznehmer benannten Nutzer dürfen Inhalte der Professional Briefings bzw. Logins zur Webseite (insgesamt/jeweils „Content“) erhalten. Automatische Verteiler und manuelle Weiterleitung von Content sind untersagt. Datenbanken mit Content außerhalb der übermittelten E-Mails und der Webseite dürfen nicht erstellt werden.

b. Nur die hierfür von Table Media ausgewählte Inhalte dürfen über die entsprechenden Buttons in sozialen Netzwerken geteilt oder per E-Mail versendet werden.

c. Table Media darf zur Prüfung der vertragsmäßen Nutzung und Verteidigung ihrer Nutzungsrechte geeignete und erforderliche Maßnahmen treffen.

6. Haftung

a. Für eine Haftung von Table Media – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen: Table Media haftet, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Table Media nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern Table Media hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste. Die
vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

b. Table Media hat die fehlende vorübergehende Verfügbarkeit der Webseite bzw. das Nichterscheinen eines Professional Briefings nicht zu vertreten, sofern dies aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung erfolgt.

c. Table Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Content den Erwartungen der Nutzer und Lizenznehmer entsprechen bzw. sie mit den Inhalten ein bestimmtes Ziel erreichen. Der Content ist sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit ausgesprochen werden.

d. Beiträge Dritter geben nicht notwendig die Auffassung von Table Media oder der betreffenden Redaktion des Professional Briefings wieder. Sollte Content einen Fehler oder Rechtsverletzung enthalten erbittet Table Media einen Hinweis an: service@table.media

e. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich Table Media zur Vertragserfüllung bedient

7. Geltung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

a. Auf die Nutzung der Webseiten und dieser ANB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

b. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Table Media ist Berlin-Mitte.

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen ANB tritt das Gesetzesrecht. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist

Stand: Mai 2021